Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Praxis!
Bitte beachten Sie, dass ich eine Bestellpraxis führe.
Dies bedeutet, dass ich ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung Sprechstunden und Behandlungstermine durchführe.
Zur Terminvereinbarung erreichen Sie mich Montag - Freitag von 8:30-19:00 Uhr.
Um festzustellen, wie ich Ihnen behilflich sein kann, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenloses 30-minütiges telefonisches Erstgespräch zur Verfügung.
Hierfür können Sie mich telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular erreichen.
Beginn der Behandlung
Für unseren ersten Termin planen Sie je nach Beschwerdebild und Vorerkrankungen bitte 60 bis 120 Minuten ein.
Hierbei wird in jedem Fall eine ausführliche Erstanamnese durchgeführt. Es folgt eine Diagnose im Sinne der Traditionellen Chinesischen Medizin inkl. Konstitutionsbestimmung, sowie der Puls- und Zungendiagnose, welche eine präzise Symptomerhebung vergleichbar mit der der Homöopathie erfordert und in meiner Praxis mithilfe eines Anamnesebogens unterstütz wird.
Bitte bringen Sie Ihre Arztberichte, Medikamente (inkl. Verpackung/ Packungsbeilage), Röntgen-/CT-/MRT-Bilder, Blutbilder mit.
Bei Bedarf erfolgen weitere wichtige diagnostische Untersuchungen und Blutentnahmen für die Laboranalyse.
Dabei legen wir fest, welche Werte im Blut bestimmt werden sollten und besprechen Ihren Behandlungswunsch.
Um mehr Zeit für Sie und Ihre Behandlung nehmen zu können, bitte ich Sie die folgenden Unterlagen ausgefüllt zu unserem Ersttermin mitzubringen
oder mir dieser vorab per Email oder Post zukommen zu lassen.
Honorar
Eine aktuelle und detaillierte Honorarübersicht finden Sie auf Seite 4 im obigen Dokument "Patienteninformation und Honorarvereinbarung"
Das Honorar kann im Anschluss an den Termin in bar gegen Quittung oder nach Rechnungserhalt per Überweisung bezahlt werden.
Auf keinen Fall möchte ich, dass Sie aus Kostengründen auf eine naturheilkundliche Behandlung verzichten. Bitte sprechen Sie mich vorab an, wenn Sie Schwierigkeiten bei der Aufbringung der Gebühren haben und wir treffen ggf. eine schriftlich dokumentierte Einzelvereinbarung.
Erstattung der Behandlungskosten und Rechnungserstellung nach GebüH
Die gesetzlichen Krankenkasse übernehmen die Behandlungskosten nicht. Einige private Krankenkassen, die Beihilfe, die Postbeamtenkasse und einige Zusatzversicherungen bieten eine Teilerstattung der Heilpraktikerkosten an. Die Versicherungen begrenzen ihre Erstattungen oftmals auf die Sätze des sogenannten GebüH (Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker). Hierbei handelt es sich um Durchschnittswerte aus dem Jahr 1985, welche seitdem nicht angepasst worden sind.
Um Ihnen eine teilweise Erstattung der Leistungen durch Ihre Krankenversicherung zu ermöglichen, ordne ich (soweit dies nach dem GebüH möglich ist)
bei der Rechnungserstellung die Leistung den Leistungsziffern des Gebührenverzeichnisses zu.
Eine entsprechende Zusatzversicherung kann ggf. sinnvoll sein, wenn Sie regelmäßig heilpraktische Leistungen nutzen möchten.
Die Differenzbeträge sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.
Das Erstattungsverfahren haben Sie gegenüber Ihrer Versicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen.